Henkersmahlzeit: Wer sich schuldig fühlt, isst mehr

Der wegen Mordes 1992 hingerichtete Ricky Ray Rector rührte den Nachtisch seiner Henkersmahlzeit nicht an, weil er sich diesen für nach seiner Exekution aufbewahren wollte. Das entfachte eine Diskussion darüber, ob seine geistigen Fähigkeiten zu diesem Zeitpunkt nicht so stark eingeschränkt waren, dass die Tötung rechtlich unzulässig gewesen war. Aus der Einstellung zur Wahl der letzten Mahlzeit lassen sich aber möglicherweise noch andere Rückschlüsse auf den Delinquenten ziehen, wie Kevin Kniffin and Brian Wansink von der Cornell University jetzt zeigen konnten. Sie untersuchten den Zusammenhang zwischen der Art der Henkersmahlzeit und den letzten Worten von 247 Verurteilten, die zwischen 2002 und 2006 in den USA hingerichtet wurden. Keine dieser Personen wurde bisher nachträglich offiziell für unschuldig erklärt.
Von den Todeskandidaten beteuerten 24 bis zuletzt ihre Unschuld, während 60 ihre Schuld eingestanden. Die übrigen machten keine oder keine eindeutigen Aussagen zur Schuldfrage. Von denen, die sich unschuldig fühlten, verzichteten 29 Prozent ganz auf eine Henkersmahlzeit. Bei denjenigen, die ihre Strafe als gerecht akzeptiert hatten, waren es nur 8 Prozent. Letztere wählten zudem Speisen, die durchschnittlich 2800 Kalorien enthielten und damit um 34 Prozent kalorienreicher waren als das Essen der übrigen. In den meisten Fällen bestand die Henkersmahlzeit aus einem Fast-Food-Menü – typisch waren Hamburger, Pommes frites und ein Softdrink.