Allgemeine Geschäftsbedingungen Wissenschaft-aktuell (wsa)

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Textbeiträge (Material), unabhängig vom Weg der Lieferung. Sie gelten, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen Wissenschaft-aktuell und dem kommerziellen Nutzer der angebotenen Beiträge.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Lieferung

Bevor das Material verwendet werden darf, kontaktiert der kommerzielle Nutzer Wissenschaft-aktuell und nennt einen Ansprechpartner. Diese Kontaktaufnahme ist unverbindlich und verpflichtet den Nutzer nicht zur Abnahme der Texte.

Die Nutzer erhalten das Material im allgemeinen via Email oder per Abruf von der wsa-Webseite. Dort liegen die kompletten Texte zur Ansicht vor. Sie werden dem Nutzer zur unverbindlichen Prüfung und zur einfachen Nutzung gegen Entgelt überlassen.

Angegebene Links zu Illustrationen dienen der Information der Nutzer. Dabei wird es sich im allgemeinen um Bilder handeln, die eine Pressestelle oder Institution zur Veröffentlichung bereitstellt. Es liegt allerdings in der Verantwortung des Nutzers, die entsprechenden Nutzungsrechte eigenständig zu klären. wsa übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf Illustrationen, bemüht sich jedoch, auf die jeweils zuständigen Ansprechpartner hinzuweisen.

wsa behält sich vor, die Texte mehreren Interessenten parallel zur Ansicht zu überlassen.

Honorare

Jede redaktionelle Nutzung bzw. Veröffentlichung der angebotenen Beiträge, einschließlich ihrer öffentlichen Wiedergabe im Internet, ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars entspricht dem Zeilenhonorar, das bei der Publikation des Nutzers üblich ist - aber, falls ausdrücklich nicht anders vereinbart, mindestens den aktuellen Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten.

Honorare sind stets Netto-Honorare, die ohne Abzug und plus Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sie werden mit der Nutzung des Beitrages fällig und sind sogleich, spätestens aber 20 Werktage danach auf das Konto von Wissenschaft-aktuell zu zahlen. Unterbleibt die Zahlung in diesem Zeitraum, muß Wissenschaft-aktuell eine Urheberrechtsverletzung vermuten, es wird zunächst automatisch eine erhöhte Nutzungspauschale von zusätzlich EURO 100,-- pro Beitrag fällig. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

Eine Verwertung des Materials in elektronischen Archiven oder Datenbanksystemen ist zu einem Aufpreis von 25% möglich.

Rechtseinräumung / Urheberrecht

Alle von Wissenschaft-aktuell angebotenen Beiträge bleiben stets Eigentum der Autoren, für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Eingeräumt wird nur die einmalige Nutzung durch Abdruck oder elektronische Wiedergabe.

Die redaktionelle Bearbeitung und Veränderung des Textes im redaktionell üblichen Rahmen ist gestattet. Dabei darf das Material im Sinne des §14 UrhG weder entstellt noch in der Tendenz verfremdet oder verfälscht werden. Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Wissenschaft-aktuell erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Auch die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Nutzer darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht erfolgen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht ( § 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorares ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden.

Pflichten des Nutzers

Sie informieren Wissenschaft-aktuell durch die kostenlose Übersendung eines Belegexemplars bzw. einer Honorarabrechnung (gem. § 25 Verlagsgesetz) von der Veröffentlichung.

Die veröffentlichten Texte sind gemäß §13 UrhG mit dem Namen bzw. dem Namenskürzel des Autors zu kennzeichnen, mindestens aber mit dem Agenturkürzel "wsa". Dies gilt auch im Falle von Online-Veröffentlichungen.

Unterbleibt die Kennzeichnung oder verstößt der Nutzer gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Nutzer hat den Journalisten von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Angebotene Beiträge, die ausdrücklich mit einer Sperrfrist (Embargo) gekennzeichnet sind, dürfen nicht vor Ablauf dieser Frist veröffentlicht werden. Mögliche Folgen, die aus einem Bruch dieses Embargos resultieren, liegen in der Verantwortung des Nutzers.

Haftung

Wissenschaft-aktuell haftet nicht bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb, bei Lieferschwierigkeiten, inhaltlichen oder textlichen Fehlern, außer in Fällen groben Verschuldens.

Schlußbestimmungen

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.



 

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