Bingo-Technik sichert die Wählerstimme

Zufallszahlen sollen helfen, das Abstimmen am Wahlcomputer nachprüfbar und doch anonym zu halten
Karlsruhe - Aus Karlsruhe kommt die Kritik an Wahlmaschinen, aus Karlsruhe könnte auch die Lösung des Problems kommen: Dortige Forscher entwickelten das so genannte Bingo-Voting, mit dessen Hilfe sich die Wahl auch im Nachhinein noch überprüfen lässt. Und obwohl die Wähler einen Papierausdruck ihrer Stimmabgabe erhalten, können nur sie selbst darauf erkennen, für wen sie gestimmt haben. Das Verfahren lässt sich mit jeder Art von Wahlmaschinen kombinieren, so seine Entwickler. Damit erfüllt es die Anforderungen für eine unabhängige Überprüfung der Auszählung, die das Bundesverfassungsgericht im aktuellen Urteil gefordert hat. Die Forscher des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) präsentieren ihren Prototypen eines Wahlcomputers derzeit auf der Computermesse CeBIT in Hannover.

"In Kombination mit einer Wahlmaschine [, die im Urteil explizit erwähnt ist,] bietet Bingo-Voting eine Nachvollziehbarkeit, die über das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Öffentlichkeitsprinzip hinausgeht", erklärt Jörn Müller-Quade, Leiter des Europäischen Instituts für Systemsicherheit (EISS) am KIT. Die Methode erzeugt für jede Stimmabgabe eine Zufallszahl, die eine vor der Wahl für jeden Kandidaten erzeugte Zufallszahl ersetzt. Zum einen geht die Zahl an die Wahlmaschine, zum anderen erscheinen beide auf dem schriftlichen Beleg, den jeder Wähler erhält. Nur der Wähler weiß, für welchen Kandidaten die Zahlen stehen. Im Nachhinein werden diese Daten veröffentlicht, so dass jeder überprüfen kann, ob seine Stimme tatsächlich gezählt wurde. Zum einen kann das gesamte Ergebnis so quasi über wenige Stichproben abgesichert werden. Zum anderen werden Stimmenkauf oder Erpressung verhindert, weil der Beleg an sich nicht aussagekräftig ist.

Anfang März hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, die Sicherheit von Wahlmaschinen zu erhöhen. In der bisher genutzten Form der "Black Box"-Maschinen war nach der Abgabe der Stimme nicht mehr ersichtlich, wie und ob sie tatsächlich gezählt wurde. Dabei schloss das Gericht nicht komplett den Gebrauch von Wahlcomputern aus. Es forderte nur, dass sie wie beim Einsatz papierner Stimmzettel die Auszählung unabhängig überprüfen und nachvollziehen lassen. Explizit erwähnte es scanner-basierte Wahlverfahren mit Wahlzettel und Urne oder solche Geräte, die einen Stimmzettel für eine separate Urne ausdrucken.

Das Bingo-Voting-Verfahren gehört zu den so genannten "End to End"-Systemen, ebenso wie solche namens Scantegrity, ThreeBallot oder Punchscan. Sie erlauben, in unterschiedlichem Maße, die nachträgliche Überprüfbarkeit der Wahl. Immer erhalten die Wähler einen schriftlichen Beleg ihrer Stimmabgabe, um sie später mit veröffentlichten Daten abgleichen zu können. Einige der Verfahren bestehen allerdings erst in der Theorie. Ebensowenig wie bei Stimmzettel basierten Wahlen können sie allerdings komplett verhindern, dass etwa zusätzliche Stimmen ins System geschleust werden oder dass bei der Auszählung falsch gerechnet wird - hier sind andere Absicherungen nötig.

(c) Wissenschaft aktuell
Quelle: KIT, CeBIT
Prototyp in Halle 9, Stand C02


 

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